In Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ist eine gerechte und zukunftsweisende Wasserwirtschaft elementar. Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes schaffen wir die Voraussetzungen, diese wichtige Aufgabe auch zukünftig meistern zu können.
Insbesondere die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Küstenschutz und die Häfen bei der Energieversorgung, dem Klimaschutz, der Versorgung der Inseln und Halligen sowie für den Verteidigungs- oder Bündnisfall ist vor den aktuellen Herausforderungen dringend notwendig. Das hat uns auch die verheerende Ostseesturmflut des vergangenen Jahres allzu deutlich gezeigt.
Wir danken allen Beteiligten, die bei der Erarbeitung des neuen Landeswassergesetzes mitgewirkt haben und ihre wichtigen Erfahrungen aus der tagtäglichen Praxis eingebracht haben“.
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