Wildgänse-Entschädigung greift wichtiges Signal für unsere Landwirtschaft

17.06.2025

Die Schäden durch rastende Wildgänse stellen für viele landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein seit Jahren eine erhebliche Belastung dar, insbesondere in den Küstenregionen. Mit den neuen Richtlinien über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch ziehende Wildgänse sorgt die Landesregierung nun für spürbare Entlastung und ein klares Signal der Verlässlichkeit gegenüber der Landwirtschaft.

„Unsere Betriebe stehen in Schleswig-Holstein für Versorgungssicherheit, regionale Lebensmittel und den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Mit der neuen Entschädigungsrichtlinie haben wir Wort gehalten. Die Landwirtschaft wird mit den Schäden durch Wildgänse nicht alleingelassen“..

Der Bedarf ist klar erkennbar: 100 landwirtschaftliche Betriebe aus ganz Schleswig-Holstein haben bis zum 15. Juni Entschädigungen für Schäden durch ziehende Wildgänse beantragt.

Die CDU-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Landwirtschaft dauerhaft berücksichtigt werden. Ziel bleibt eine langfristige Lösung, die den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft ebenso gerecht wird wie den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes. Denn nur gemeinsam können die Grundlagen für eine leistungsfähige Landwirtschaft und den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaften gesichert werden.